Ablauf und Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewandt werden. Abhängig vom Alter und der vorliegenden Problematik werden die Eltern und andere Bezugspersonen regelmäßig in die Behandlung integriert. In den ersten Sitzungen (Probesitzungen, Diagnostikphase) werden die Gründe besprochen, aus denen sich die Kinder, Jugendlichen oder Familien gemeldet haben. Zentral für den Therapieerfolg ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Gemeinsam entscheiden Kinder, Jugendliche und die Eltern mit der Therapeutin, ob eine Therapie begonnen wird. Am Ende der Probephase wird die Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Liegt eine Indikation vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und meistens auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Psychotherapie.

Die Praxis wird auf Grundlage einer Terminpraxis geführt, bitte vereinbaren Sie einen Termin immer vorher telefonisch. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine langen Wartezeiten haben. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin – dieser Zeitslot wurde ausschließlich für Sie reserviert.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in jedem Fall die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Eine Überweisung wird nicht benötigt, es muss nur die Krankenkassenkarte des Kindes mitgebracht werden. Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung bei den Krankenkassen beantragen wir gemeinsam.

Privatversicherte / Beihilfe

Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel auch die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) monatlich in Rechnung gestellt. Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und erfragen, in welchem Umfang Ihnen die probatorischen Termine und Psychotherapiesitzungen erstattet werden.

Selbstzahler

Wenn die Therapiekosten nicht über eine Versicherung abgerechnet werden, sondern selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).